Verbotsgesetz – wie lange noch?
Von meinungsfreiheit | 18.April 2010

Wie lange wird die Verfolgung Andersdenkender noch weitergehen, wann werden in Österreich, Demokratie und Menschenrechte Einzug halten? Wie lange können sich die Versagerparteien noch hinter dem „Gesetz“, das ausserhalb der Verfassung gegen selbige verstossen würde, verstecken? Wovor sie Angst haben dürfte klar sein – vor der Wahrheit.
Denn in Wahrheit haben sie 70 Jahre nach Kriegsende mit dem uns Österreichern, von den Sowjetkommunisten aufgezwungenen Verbotsgesetz, nur noch die Unterdrückung im Sinn. Sie haben das Chaos mit der EU, der Islamisierung, Massenzuwanderung, Massenarbeitslosigkeit und der bald kommenden Katastrophen (Inflation, Massenunruhen, Hunger usw.), verschuldet und wollen sich mit dem Unterdrücken der freien Meinung aus der Verantwortung stehlen.
Sie wissen, dass sie von den Österreichern und Österreicherinnen aus ihren Ämtern gefegt werden, würden sie eine echte Alternative zulassen. Wenn Menschen unter diesen Umständen durchdrehen, werden sie kriminalisiert und eingesperrt. Wenn sich Bürger zusammenschließen und zu einer Wahl antreten wollen, werden sie ausgeschlossen und wenn die Österreicher auf die Strasse gehen wollen wird auch das niedergeschlagen.
Wie in einer klassischen Diktatur. Und das wird auch immer mehr Menschen klar, die sich nicht länger den Mund verbieten lassen wollen. Nachdem sich Journalist wie Michael Fleischhacker (Chefredakteur/Die Presse), der Wiener Historiker Lothar Höbelt oder der Rechtsanwalt Dr. Schaller schon lange gegen das Verbotsgesetz aussprechen werden jetzt auch die Christlich-Konservativen munter.
„Die ÖVP sei von Linksliberalen unterwandert“ (eine Selbsterkenntnis, die um Jahre zu spät kommt) sagt der Wiener Akademikerbund, der auch nach versuchtem Ausschluss aus der ÖVP und medialer Hetze (im Gegensatz zur Versagertruppe um Strache und Kickl) weiter an seiner Erkenntnis festhält: „Das Verbotsgesetz ist eine Schande und muss weg!“
Wir sind froh, dass immer mehr Menschen auch in der Öffentlichkeit unsere Kritik am Verbotsgesetz teilen und sich die Erkenntnis, dass dieses Gesetz aus einer gelebten Demokratie eine furchtbare Diktatur macht, anschliessen.
Zu unserem Infomaterial sind nun neue Aufkleber dazu gestossen, die wir gerne gegen eine kleine Spende verschicken. Einfach unter stop3g@gmail.com melden.
Robert Faller
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Chef des Wiener Akademikerbundes fordert die Abschaffung des NS-Verbotsgesetzes!
Von meinungsfreiheit | 25.März 2010
Die Wiener Landesorganisation des ÖVP nahen Akademikerbundes, forderte in einem Brief aus dem vergangenen Jahr, die Abschaffung des NS-Verbotsgesetzes, da es eindeutig gegen das Recht auf friedliche weltanschauliche und politische Meinungsäußerung verstößt und eine demokratiewidrige Bevormundung der Bürger bedeutet.
In Österreich darf jeder seine Meinung sagen: EIN MAL!
Die sog. „ÖVP“ reagierte sofort und gewohnt nervös mit der politischen Exekution. Schließlich darf man in dieser Partei keine eigene Meinung haben und schon gar nicht für Meinungsfreiheit eintreten. Die Partei, deren Wurzeln im Austrofaschismus begründet liegen, hält naturgemäß nicht viel von Meinungsfreiheit.
Sonst könnte ja der nächste Konservative auf die Idee kommen, die Partei zu fragen welchen Werten sie sich noch verpflichtet fühlt. Sieht man sich Themenbereiche wie Bauersterben, Homoehe und Familienzerstörung an, spielt die sich immer mehr verkleinernde ehemalige Volkspartei eine tragende Rolle.
Wie lange noch?
Wie lange sich solche Parteien noch hinter dem Verbotsgesetz verstecken können ist allerdings ungewiss, denn immer mehr Stimmen wollen auch in Österreich Menschenrechte wie Meinungs-, Presse-, Wahl- und Versammlungsfreiheit. Irgendwann muss der Meinungsterror eine Ende haben und die Österreicher und Österreicherinnen wieder ihre freie Meinung sagen dürfen – und das öfter als einmal!
Robert Faller
für Stop3g
www.stop3g.at
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Worum geht´s uns beim Verbotsgesetz und was wollen wir wirklich?
Von meinungsfreiheit | 10.März 2010
Uns geht es nicht darum, das NS-Verbotsgesetz generell abzuschaffen und so die Gründung von NSDAP, SS oder SA wieder zu ermöglichen. Die Artikel, die das Verbot der NSDAP und ihrer Verbände betreffen sollen bleiben bzw. ein Verbot der NSDAP soll auch unserer Meinung nach weiter aufrecht bleiben.
Es geht um den Artikel 3 und hier vor allem um den Artikel 3g der so nicht bleiben darf, weil er nicht nur der Meinungsfreiheit sondern auch anderen Menschenrechten, ja der Demokratie an sich, widerspricht. Hier der Artikel 3g im Original:
§ 3 g. Wer sich auf eine andere als die in den §§ 3 a bis f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren bestraft.
Um zur wahren Aussage des Gesetzes zu kommen muss man es „entwirren“, also das eigentlich bedeutende herausarbeiten. Dafür setzen wir im ersten Schritt das in Klammer was für den Artikel eigentlich nichts aussagt, weil es sich auf andere Artikel beruft oder nur den Strafrahmen genauer definiert:
§ 3 g. Wer sich (auf eine andere als die in den §§ 3 a bis f bezeichnete Weise) im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, (sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist), mit Freiheitsstrafe von einem (bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung) bis zu 20 Jahren bestraft.
Zusammengefasst sagt der Artikel also „Wer sich im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu 20 Jahren bestraft.“ Wobei der Begriff „im nationalsozialistischen Sinn“ dermaßen undefiniert ist, dass damit fast alles gemeint werden kann und er so juristisch ungreifbar ist, also weggelassen werden kann:
§ 3 g. Wer sich (auf eine andere als die in den §§ 3 a bis f bezeichnete Weise) im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, (sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist), mit Freiheitsstrafe von einem (bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung) bis zu 20 Jahren bestraft.
Somit sagt das rechtlich relevante und der Sinn des Gesetzes: „Wer sich betätigt, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu 20 Jahren bestraft.“ Somit ist praktisch jede politische Betätigung strafbar bzw. kann von den Behörden als Wiederbetätigung ausgelegt werden und so die politische Betätigung (Wahlen, Versammlungen, Kundgebungen usw.) untersagt werden.
In Verbindung mit anderen „bedenklichen“ Gesetzen und Richtlinien wie der Zusammensetzung unserer Wahlbehörden, die sogar von der UNESCO kritisiert wurde (auf die Kritik wurde von unserer Regierung nicht reagiert) und unseres Versammlungsrechtes können die in der Verfassung verankerten Menschenrechte wie freie Wahlen und auch Versammlungsfreiheit völlig ausgehebelt werden.
3g = Keine freien Wahlen in Österreich!
In Österreich gibt es keine freien Wahlen, denn die sich aus Funktionären von SPÖ und ÖVP zusammensetzenden Wahlbehörden können mit Hilfe des Verbotsgesetzes unliebsame oppositionelle Gruppen von der Wahl ausschließen, was zuletzt 2009 mehrfach passiert ist. Die wahlwerbenden Gruppen müssen gegen kein weiteres Gesetz verstoßen oder sich Wiederbetätigt haben, da alleine das antreten schon als Wiederbetätigung nach Artikel 3g ausgelegt und so JEDE Partei von der Wahl ausgeschlossen werden kann. Keine freien Wahlen bedeutet aber auch keine Demokratie. Also DEMOKRATIE oder VERBOTSGESETZ § 3g!
3g = Keine Versammlungsfreiheit in Österreich!
Versammlungsfreiheit ist ein in der Verfassung und dem Versammlungsrecht verankertes Menschenrecht. Jedoch kann jede Behörde ohne Gerichtsbeschluss, nach eigener Einschätzung eine Versammlung verbieten. Das Versammlungsgesetz ist so formuliert, das ein gerichtlicher Einspruch (wie in anderen Ländern z.b. der BRD durchaus üblich) gegen ein behördliches Verbot, vor dem Veranstaltungstermin nicht möglich ist.
Jede Veranstaltung kann ebenfalls nicht nur durch die schwammige Formulierung des Gesetzes verbotet werden, sondern eben letztlich auch durch den Artikel 3g des Verbotsgesetzes. Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit sind allerdings unveräußerbare Grundpfeiler der Menschenrechte und der Demokratie. Also MESCHENRECHTE oder VERBOTSGESETZ § 3g!
Wir fordern somit von den Verantwortlichen eine Entscheidung: Entweder Beibehaltung des Verbotsgesetzes § 3g oder Demokratie und Menschrechte. Beides ist nicht möglich und mit diesem kurzen und von jedem Juristen nachvollziehbaren Artikel ist es auch jedem Entscheidungsträger klar, also gibt’s keine Ausreden mehr!
ENTSCHEIDET JETZT!!!
für den Vorstand, Robert Faller
(Artikel von nvp.at)
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Historiker für Abschaffung des Verbotsgesetzes
Von meinungsfreiheit | 5.März 2010
Während die Strache-FPÖ sich weiter dreht und wendet und wieder einmal keine klare Linie verfolgt, spricht sich der renommierte Historiker Lothar Höbelt von der Universität Wien klar gegen das Verbotsgesetz aus: “Jeder, der sich als liberal einstuft, weist darauf hin, dass das Verbotsgesetz in einer Demokratie systemwidrig ist, weil es der Meinungsfreiheit widerspricht.” Höbelt bezeichnete, das uns nach dem letzten Krieg, von den Alliierten (vor allem den Sowjets) aufgezwungene Gesetz als „ein Ärgernis“.
In Wahrheit ist das Gesetz jedoch mehr als nur ein Ärgernis.
Um was es wirklich geht: (Auszug aus unserem Aufruf)
§ 3 g. Wer sich auf eine andere als die in den §§ 3 a bis f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren bestraft.
Wer sich (…) im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, (…)mit Freiheitsstrafe von einem bis zu 20 Jahren bestraft.
Die Frage ist, was denn im “nationalsozialistischen Sinn betätigt” bedeutet. Jeder Jurist wird diesen Paragraphen sofort als Gummiparagraphen enttarnen, mit dem man praktisch Jeden, wegen praktisch Allem verurteilen könnte. (Schließlich war es auch im nationalsozialistischem Sinn das Autobahnen und Krankenhäuser gebaut werden oder das Frauen Nachwuchs bekommen…)
In Österreich sind schon Künstler, Historiker, Musiker, aber vor allem Jugendliche diesem Gesetz zum Opfer gefallen. In Osttirol haben zwei Jugendliche Selbstmord begangen, aus reiner Angst vor der Strafandrohung (also noch vor einer allfälligen Verurteilung).
Menschen aus allen politischen Lagern und allen gesellschaftlichen Schichten haben sich schon gegen dieses Gesetz ausgesprochen, doch die mutlosen, politisch Korrekten dieses Landes trauen sich nicht über ihren Schatten zu springen und zumindest die umstrittenen Stellen zu streichen und somit das Unrecht zu stoppen.
Wann passiert da endlich was???
Robert Faller
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Präsidentschaftskandidatin für Abschaffung des Verbotsgesetzes!
Von meinungsfreiheit | 3.März 2010

Die von der NVP unterstützte und von der FPÖ nominierte Präsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz bleibt trotz scharfer Kritik bei ihrer Überzeugung. Das durch alle Gesellschaftsschichten umstrittene „NS-Verbotsgesetz“ muss weg. Meinungsfreiheit ist in einer Demokratie ein muss und das Verbotsgesetz verstößt dagegen, das wissen nicht nur wir von „Stop3g“, sondern auch die Kandidatin für das höchste Amt in Österreich, Frau Rosenkranz.
Ariel Muzicant, seines Zeichens oberster Jude in Österreich spukt schon Feuer und Flamme und beschimpft Frau Rosenkranz als „Kellernazi“, was auch immer das sein mag. Ein Urteil über die Wichtigkeit Muzicant´s in dieser Frage erübrigt sich für uns. Auf Neudeutsch könnten wir uns natürlich auch Fragen „Who the Fuck is Ariel?“, machen wir aber nicht.
Entscheiden werden schließlich die österreichischen Wähler und nicht Vertreter irgendwelcher Interessens- oder Glaubensgemeinschaften. Wie die Wahl auch ausgehen mag, eines ist klar, das Verbotsgesetz muss weg. Und das sehen wohl nicht nur wir so!
Robert Faller, für die Initiative Stop3g www.stop3g.at
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Freispruch in Innsbruck! (23.02.2010)
Von meinungsfreiheit | 24.Februar 2010

Neulich in Innsbruck. Ein Strafprozess, wieder einmal nach dem Artikel 3g des sog. „NS-Verbotsgesetzes“. Dem Angeklagten Manuel S. (Osttirol, 24 Jahre) wurde Verbreitung von NS-Gedankengut vorgeworfen, Verteidiger war Mag. Dr. Mauhart (Linz). Die Geschworenen lauschten dem Prozess und es gab ein eindeutiges Urteil, 7:1 und 6:2 FREISPRUCH!
Unvorstellbar, nun hat man nach dem 2.Weltkrieg so einen schönen Paragrafen von den Sowjets in die Hand bekommen, mit dem alle Oppositionellen und mündige Bürger perfekt mundtot gemacht werden können. Begehrt doch mal einer auf, wird er erst kriminalisiert und dann mittels des Verbotsgesetzes einfach weggesperrt.
Nun gibt es aber einen kleinen Schönheitsfleck, die Richter können nicht einfach wegsperren, sondern die Geschworenen (also das Volk) entscheiden. Durch solch eine Frechheit, einen Freispruch im Sinne des Volkes, lässt sich aber das System – hier in Gestalt eines Richtersenates – aber nicht umgehen. Also wird das Gerichtsverfahren wiederholt, mit der Hoffnung nun endlich das „richtige Ergebnis“ zu bekommen.
„Aussetzung des Wahrspruches“ (§ 334 der Strafprozessordnung) wird das im Juristendeutsch genannt. Es bedeutet, der Oberste Gerichtshof bestimmt ein anderes Geschworenengericht, der Prozess wird wiederholt – entscheidet dann das zweite Geschworenengericht so wie das erste, gibt es keine weitere Aussetzung (§ 334 Abs. 4 StPO) mehr.
Um nun vollständig von der Demokratie in eine Diktatur zu wechseln, bräuchte es noch die Abschaffung der Geschworenen um die bösen Verbrecher (also alle Andersdenkenden) wegzusperren. Doch auch diese Gesetzesnovelle wird noch kommen. Wetten?
Robert Faller, für die Initiative Stop3g www.stop3g.at
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Gesinnungsterror in Osttirol!
Von meinungsfreiheit | 19.Januar 2010
Am 23. Februar findet vor einem Innsbrucker Schwurgerichtstribunal ein politischer Schauprozeß gegen einen von mehreren volkstreuen Aktivisten aus Osttirol statt.
Dem 24 jährigen nationalen Aktivisten Manuel Schmisrauter wird vorgeworfen, sich im nationalsozialistischem Sinne “wiederbetätigt” zu haben, da Er es wagte, Gleichgesinnten völkisches Info – und Bildungsmaterial zur Verfügung zu stellen, dessen Inhalte aus legal erhältlichen Schriftwerken herauskopiert und im gesetzlichen Rahmen der verbrieften Gedanken – Meinungs – und Informationsfreiheit verbreitet wurden.
Doch da in Österreich die Uhren des politischen Verfolgungsapparats bekanntermaßen mit verächtlicher Härte ticken, wird dem Osttiroler bspw. sogar die Mitgliedschaft im legal existierenden Verein der HNG oder die ermöglichte Einsichtnahme von Zitaten amerikanischer Nationalisten, welche sich auf rechtlich absolut legitime Inhalte wie das Überleben und die Sicherung der Zukunft unseres Volkes stützen, zur Last gelegt!

Manuel Schmisrauter (24) Politisch Verfolgter des Besatzerdiktats § 3g
Manuel Schmisrauter “durfte” nach mehreren Verurteilungen durch das Besatzerdiktat des sogenannten Verbotsgesetzes bereits für eine Gesinnungshaftdauer von 29 Monaten die Zustände österreichischer Kerker miterleben und kennenlernen. Dem Herausreißen aus seinem Kameraden – und Familienkreis, der Trennung von seiner Lebensgefährtin sowie dem Verlust des sicheren Arbeitsplatzes und der physischen Freiheit folgte ein sich über 2 Jahre und 5 Monate erstreckender Alltag im Kreise von rund 500 Insassen aus 58 Nationen, samt und sonders Mörder, Diebe, Vergewaltiger, Drogenverkäufer und Junkies!
Bücher – und Briefzensur, verbale und körperliche Konfrontationen mit kriminellem Abschaum, berufliche Weiterbildungsverbote , Rationierung der Nahrung, das Teilen des Haftraumes mit von Entzugserscheinungen gezeichneten Drogensüchtigen und schwarzen Insassen, die Beschlagnahmung von Privatkleidung und persönlichen Gegenständen; all diese Repressionen waren permanenter Bestandteil von Manuels Zeit in politischer Gefangenschaft.
Nachdem der Osttiroler im Mai 2008 entlassen wurde, ohne daß man Ihm auch nur einen einzigen Tag im Sinne einer Haftamnestie zusprach, nahm Er unverzüglich seine Arbeit und den nationalen Aktivismus wieder auf.
Nun, nach nicht einmal 2 Jahren physischer Freiheit gedenkt dieses korrumpierte System mittels seines Willkür – und Terrordiktats § 3g des Verbotsgesetzes erneut, Schmisrauters Menschenrechte für ungültig zu erklären und Ihn für mehrere Jahre in die Gesinnungskerker zu werfen!
Aufgrund des staatlichen Drucks seitens des sogenannten Verfassungsschutzes musste Manuel seine zukunftsreiche und vielversprechende Ausbildung als Soldat beim österreichischen Bundesheer beenden und sieht sich in Anbetracht dieser Inquisitionsmaßnahmen nun auch noch mit Existenzproblemen im Berufsleben konfrontiert.
Das Geld, welches Er für einen beruflichen Weiterbildungslehrgang im Jänner hatte verwenden wollen, musste mittlerweile für die erheblichen Anwaltskosten aufgebraucht werden.
Doch war diese Anzahlung nur der berüchtigte Tropfen auf dem heißen Stein, denn die Anwaltskosten betragen 15000 Euro. Hinzu kommen noch die Werbematerialien der Aufklärungskampagne, deren Kosten sich auf weitere 2500 Euro belaufen. Diese Beträge sind gerade für jemanden, der durch diese illegale Hetze seinen Ausbildungsplatz, somit seine Arbeitsstelle verlor, enorm und gegenwärtig einfach nicht zu beschaffen.
Der Grund dieser enormen Summe resultiert aus der Tatsache, dass an den Gerichten in Tirol fast ausschließlich immer Schuldsprüche für angeklagte Nationalisten ausgesprochen wurden, da die Anwälte der Angeklagten sich meistens mit der Komplexität des Verbotsgesetzes falsch oder unzureichend befassten und in diesem Fall ein Top Anwalt engagiert werden musste, um die Aussichten auf einen Triumpf über dieses weltweit einzigartige Schandgesetz als so real wie möglich halten zu können.
Anbei stehen noch weitere Verhandlungen für nationale Idealisten in Osttirol bevor. Im Verlauf der gesinnungsterroristischen Verfolgungsmaßnahmen fanden bei Schmisrauters Mitstreiter im idyllischen Osttiroler Ort Matrei mehrere Hausdurchsuchungen zur sonntäglichen Zeit statt, um Krieg in die Familie zu bringen und Familienangehörige durch die staatliche Terrorpräsenz gegeneinander aufzuwiegeln, damit volkstreue Tiroler Burschen bald allein dastehend an den gesellschaftlichen Rand gedrängt werden können.

Harald Klaunzer ( 20 ) Auch Ihn erwartet ein Gerichtstribunal nach § 3g
Im Falle des 20 jährigen nationalen Aktivisten Harald Klaunzer, welcher unter der Woche auswärts seiner Arbeit nachgeht, wurde seine arbeitsbedingte Abwesenheit durch die Schergen des Systems auf hinterhältige und heimtückische Weise ausgenutzt, indem das Elternhaus seiner Freundin, welche zu keinem Zeitpunkt für die völkische Weltanschauung aktiv war, von Polizisten aufgesucht und ohne die Legitimation eines Hausdurchsuchungsbefehls zur Durchsicht der Privaträume gedrängt wurde. Wenngleich der Zutritt durch die Mutter der jungen Frau den Agenten verwehrt wurde, so ist es wohl bezeichnend für die feige und ehrenlose Vorgehensweise dieser Vasallen,rechtsunkundige Frauen in die allseits bekannte Kollektivschuld zu nehmen und mit angedrohten Konsequenzen einzuschüchtern.
In der Vergangenheit wurden durch die mediale Hetze und politische Verfolgung in Osttirol sogar schon zwei junge Burschen in den Tod getrieben!
Vorangegangen war der Verzweiflungstat eine Inhaftierung der beiden Jugendlichen, bei der diese die Zustände einer multikulturell geprägten Haftanstalt kennenlernten.
Man braucht wenig Vorstellungsvermögen, wie zwei geistig und seelisch gesunde Tiroler Burschen gefühlt haben müssen, als Sie mit Verbrechergesindel aus aller Herren Länder konfrontiert wurden….

Daniel Gander und Andreas Aichner: Von der österreichischen Inquisitionsjustiz in den Tod getrieben! Doch die politische Verfolgung in Osttirol geht weiter....
Die Aussicht, wegen einer Verurteilung nach dem § 3 g des österreichischen „NS – Verbotsgesetzes“ viele Jahre unter menschenunwürdigen Bedingungen gefangen gehalten zu werden, trieb die Beiden so sehr in die Enge, dass Sie den Freitod wählten.
Deshalb der eindringliche Appell an alle volkstreuen Kräfte, ob freie Aktivisten oder parteiorientierte Kameraden, ob nationale Organisationen oder Einzelkämpfer: Es kann jeden von Euch treffen!
Daher: Solidarisiert Euch mit den verfolgten Osttirolern.
Macht die politische Verketzerung in Osttirol öffentlich,
sprecht darüber, schreibt an alle Euch bekannten Foren,
Weltnetzseiten und Plattformen!
Vervielfältigt das im Anhang beigefügte Flugblatt und verteilt es innerhalb eures Kameradenkreises.
Spendet, um die erdrückenden Anwalts – Aufklärungs – und Gerichtskosten zu entlasten.
Zeigt, dass die Parole „Hoch die nationale Solidarität“ keine leere Phrase ist, sondern auch in dieser Endzeit noch durch den Geist der
Volksgemeinschaft beseelt wird!
Wir danken für jede Form der Unterstützung, egal ob materiell, moralisch oder finanziell!!!
Danke für jeden Groschen, für jede Form der Unterstützung! Danke im Namen der Wahrheit und der Freiheit!
Spenden bitte an:
Dr.Horst Ludwig
Postscheckkonto 00002-394-965
BIC: OPSKATWW – IBAN: AT286 0000 0000 239 4965
www.afp-kommentare.at bzw. www.afp-aktiv.info
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Worum geht´s bei dieser Initiative?
Von meinungsfreiheit | 16.Dezember 2009
Politische Verfolgung durch das NS Verbotsgesetz ist in Österreich an der Tagesordnung. Gerade der Artikel 3g lässt einen sehr hohen Spielraum, weshalb er auch gerne “der Gummiparagraph” genannt wird. In Verbindung mit einer sehr hohen Strafandrohung werden hier unliebsame Andersdenkende gerne weggesperrt.
Hier mal ein englischer Historiker, dort mal ein Künstler aus der Bundesrepublik. Viele ausländische Gäste wissen um die Gefährlichkeit und Unberechenbarkeit dieses Gesetzes und meiden Österreich. Viele zumeist junge Österreicher unterschätzen die Gefahr und tappen – meist durch Musikankauf übers Internet – immer wieder in die Fänge der Justiz.
Manchen gelingt es um Asyl anzusuchen oder sie wandern in demokratische/re Länder aus, in denen es Meinungsfreiheit gibt. Viele haben diese Möglichkeit jedoch nicht und ihnen bleibt nur der gang ins Gefängnis. Nicht Wenige wurden alleine durch die Strafandrohung schon in den Freitot getrieben.
Wir meinen dass über eine Abänderung dieses Gesetzes dringend nachgedacht und die bisher zu unrecht Verurteilten entschädigt werden sollten.
Um was es geht:
§ 3 g. Wer sich auf eine andere als die in den §§ 3 a bis f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren bestraft.
Wer sich (…) im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird (…) mit Freiheitsstrafe von einem bis zu 20 Jahren bestraft.
Die Frage ist, was denn im “nationalsozialistischen Sinn betätigt” bedeutet. Jeder Jurist wird diesen Paragraphen sofort als Gummiparagraphen enttarnen, mit dem man praktisch Jeden, wegen praktisch Allem verurteilen könnte. (Schließlich war es auch im nationalsozialistischem Sinn das Autobahnen und Krankenhäuser gebaut werden oder das Frauen Nachwuchs bekommen…)
In Österreich sind schon Künstler, Historiker, Musiker, aber vor allem Jugendliche diesem Gesetz zum Opfer gefallen. In Osttirol haben zwei Jugendliche Selbstmord begangen, aus reiner Angst vor der Strafandrohung (also noch vor einer allfälligen Verurteilung).
Menschen aus allen politischen Lagern und allen gesellschaftlichen Schichten haben sich schon gegen dieses Gesetz ausgesprochen, doch die mutlosen, politisch Korrekten dieses Landes trauen sich nicht über ihren Schatten zu springen und zumindest die umstrittenen Stellen zu streichen und somit das Unrecht zu stoppen.
Wir haben uns nun die Aufgabe gestellt über dieses Gesetz aufzuklären und es wenn möglich zu stoppen. Das nie wieder Jugendliche sich das Leben nehmen, Menschen in Spanien Asyl nehmen oder Jahrelang ins Gefängnis gehen müssen.
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